Förderkreis Inselsee

FÖRDERKREIS INSELSEE SCHARNEBECK e.V.

Vereinssatzung

Stand: 28.2.2005

§ 1       Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.  Der Verein führt den Namen „Förderkreis Inselsee Scharnebeck e.V.“.

2.    Er hat seinen Sitz in Scharnebeck und ist im Vereinsregister eingetragen.

3.    Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

§ 2       Zweck des Vereins

1.   Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und in diesem Zusammenhang der Förderung aller Maßnahmen, die geeignet sind, die Uferböschungen am Inselsee zu untersuchen und zu sanieren, um unter weitgehender Wahrung des Naturschutzes eine für Menschen gefährdungsfreie Nutzung des Inselsees, insbesondere als Bade- und Angelgewässer, zu erzielen und in der Zukunft zu gewährleisten. Zweck des Vereins ist damit ferner die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege.

2.   Der Satzungszweck wird verwirklicht durch finanzielle und ideelle (z.B. durch Öffentlichkeitsarbeit zur dauerhaften Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Wichtigkeit der DLRG-Schwimmausbildung gerade unter Ausnutzung der naturnahen Gegebenheiten vor Ort für die Sicherheit und Gesunderhaltung der Bevölkerung usw.) Unterstützung insbesondere der Gemeinde Scharnebeck als Grundstückseigentümerin des Inselseegeländes, um ihr die Wiederherstellung und Pflege des Gewässers und Geländes um den eigentlichen See herum zum Wohle von Bevölkerung, Gästen und Natur zu erleichtern.

3.      Aktivitäten:

a)      Informationsveranstaltungen

b)     Maßnahmen zum Sammeln von Geld für den Inselsee, das insbesondere der Gemeinde Scharnebeck zur Verfügung gestellt wird

c)      Arbeitseinsätze auf dem Gelände des Inselsees

§ 3       Gemeinnützigkeit

1.   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts  "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar dadurch, dass er sein gesamtes Vermögen zur Erreichung des Zwecks zur Verfügung stellt.

2.   Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.  

3.   Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4.   Mitglieder, denen im Rahmen satzungsgemäßer Tätigkeiten oder im Auftrag des Vereins Aufwendungen entstehen, haben auf Antrag einen Anspruch auf Erstattung. Hinsichtlich der Reisekosten kann die Mitgliederversammlung eine Reisekostenordnung erlassen. Im Zweifel sowie im übrigen entscheidet der Vorstand unter Beachtung des Bundesreisekostengesetzes und des Steuerrechts.

5.   Im Falle der Auflösung, Aufhebung oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das verbleibende Vermögen des Vereins der Gemeinde Scharnebeck zu, die es ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat.

§ 4       Vereinsmittel

Die Mittel zur Erfüllung seines Zweckes soll der Verein erhalten durch:

a)      Beiträge seiner Mitglieder

b)      Spenden und sonstige Zuwendungen

c)      Öffentliche Mittel

d)      Einnahmen aus Veranstaltungen

e)      eigene Leistungen

§ 5       Mitgliedschaft

1.   Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, welche die Ziele des Vereins unterstützt.

2.   Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Das Mitglied erhält über die Aufnahme eine schriftliche Bestätigung und eine Satzung.

3.   Die Mitgliedschaft ruht, wenn ein Mitglied mit seinen Leistungen im Rückstand ist sowie während eines Ausschlussverfahrens.

§ 6       Ende der Mitgliedschaft

1.   Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Streichung aus der Mitgliederliste, Ausschluss oder Tod.

2.   Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und wird zum Schluss des Geschäftsjahres wirksam. Der Vorstand kann ein Mitglied aus der Mitgliederliste streichen, wenn das Mitglied über das Geschäftsjahr hinaus und trotz schriftlicher Mahnung und Ankündigung der Streichung seinen finanziellen oder sonstigen Leistungspflichten innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgekommen ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitgliedes.

3.   Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet, rückständige oder fällige Leistungen aller Art bleiben bis zur Erfüllung geschuldet.

4.   Die Streichung aus der Mitgliederliste oder der Ausschluss sind dem Mitglied gegenüber schriftlich zu begründen. Das Mitglied hat das Recht, hierüber die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung zu beantragen.

§ 7       Mitgliedsbeitrag

1.   Die Höhe des Jahresbeitrages und die sonstigen Leistungen für Mitglieder werden von der ordentlichen Mitglieder­versammlung festgesetzt.

2.   Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für das volle Kalenderjahr bis zum Ablauf des 1. Quartals durch Einzugsermächtigung zu zahlen.

§ 8       Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a)      Mitgliederversammlung

b)      Vorstand

§ 9       Mitgliederversammlung

1.   Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres statt, weitere Mitgliederversammlungen bei Bedarf. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn 10 % der Mitglieder es unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragen.

2.   Die Einladung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder per Mail unter Angabe der Tagesordnung an die zuletzt bekannte Adresse der Mitglieder abgesandt ist.

3.   Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:

a)      Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes und Beschlussfassung über sie

b)      die Entlastung des Vorstandes

c)      Beschluss über den neuen Haushaltsplan

d)      Wahl des Vorstandes und jährlich 2 Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen

4.   Beschlossen und gewählt wird durch einfache Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen. Auf Antrag kann schriftliche Wahl oder Abstimmung beschlossen werden.

5.   Der Schriftführer hat über die Wahlen und Beschlüsse ein Protokoll anzufertigen, das von ihm und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

6.   Anträge von Mitgliedern, die in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen, müssen dem Vorstand spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen. Über die Aufnahme verspätet eingegangener Anträge sowie über die Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung zu deren Beginn. Beitrags- oder Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins müssen stets mit der Einladung bekannt gemacht werden.

7.   Mitglieder sind stimmberechtigt ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

§ 10     Vorstand

1.      Die Vorstandsmitglieder sind:

a)       1. Vorsitzender

b)      2. Vorsitzender

c)       Schriftführer

d)      Schatzmeister

e)       ein oder mehrere Beisitzer für die einzelnen Arbeitsbereiche

Alle Vorstandsämter sind für weibliche wie für männliche Bewerber gleichermaßen offen.

2.   Die Mitglieder des Vorstandes müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie werden für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

3.   Der Vorstand ist das Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan des Vereins. Beschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der Anwesenden bei einer Mindestzahl von 3 Anwesenden, darunter einer der beiden Vorsitzenden.

4.   Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich. Im Innenverhältnis gilt, dass diese Vorstandsmitglieder in der Reihenfolge des Abs. 1 zur Vertretung berufen sind.

§ 11     Satzungsänderung, Auflösung des Vereins

1.   Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins beschließt die Mitglieder­versammlung mit mindestens ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen.

2.  Satzungsänderungen auf Anregung oder Verlangen des Registergerichts oder des Finanzamtes beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

 

 

Protokoll über die Gründungsversammlung vom 28.2.2005 des Förderkreises Inselsee Scharnebeck  

Durch Aufruf in der LZ und in weiteren örtlichen Zeitungen sowie durch Plakate, Handzettel und Propaganda von Mund zu Mund hatte Frau Röckseisen zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Möglichkeiten zur Wiederinbetriebnahme des Scharnebecker Inselsees als Badesee und des Geländes um den See herum als Freizeitgelände zu 18.3o Uhr in die Domäne Scharnebeck eingeladen. Als Referenten auf dem Podium waren der Einladung gefolgt: Gutachter Prof. Dr. Klaus-Peter Salomo, Samtgemeindebürgermeister Karl Tötder, stv. Bürgermeister Dr. Claus von Grabe, 1. Vorsitzender des Angelvereins Harald Warncke und 2. Vorsitzender der DLRG Adendorf-Scharnebeck Jörg Rotermundt.

Nach der Eröffnung um 18.35 Uhr durch Frau Röckseisen erläuterte Prof. Dr. Salomo die Situation am und um den Inselsee und als mögliche Sanierungsmaßnahme die Bodenverdichtung an den gefährdeten Uferstellen, die rund 150.000,-- € kosten würde. Herr Tödter sprach sich aus Sicht der SG Scharnebeck im Interesse der Fremdenverkehrsförderung im Rahmen des Projektes „Wertschöpfung Schiffshebewerk“ für eine baldige Wiederinbetriebnahme des Inselsees aus und stellte die verschiedenen Bezuschussungsmöglichkeiten vor. Herr Dr. von Grabe erklärte, dass die CDU-Fraktion in Scharnebeck sich bereits für eine Wiederinbetriebnahme ausgesprochen habe. Die Mehrheitsfraktion habe noch keine Entscheidung gefällt, sie möchte zunächst die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen gesichert sehen, da die Gemeinde Scharnebeck diese nicht selbst tragen könne. Auf entsprechende Frage erklärte Herr Dr. von Grabe, dass er sich ein positives Votum auch der Mehrheitsfraktion für den Fall vorstellen könne, dass die Finanzierung gesichert ist. Herr Warncke forderte die Wiederinbetriebnahme des für seinen Verein bedeutsamen Angelgewässers. Herr Rotermundt legte die Notwendigkeit der Wiederinbetriebnahme für die DLRG dar und stellte dabei insbesondere die vereinseigene Jugendarbeit heraus.

Im Anschluss erhielten die Anwesenden ausgiebig Gelegenheit zu Fragen an die Referenten und zur Diskussion. Dabei betonten alle Wortführer ihren persönlichen bzw. den allgemeinen Wunsch nach einer Wiederinbetriebnahme des Inselsees und unterbreiteten zum Teil Vorschläge zur Verwirklichung.

Nachdem sich keine neuen Gesichtspunkte mehr ergaben, dankte Frau Röckseisen den Referenten für ihr Erscheinen und ihre Referate und verabschiedete die Referenten mit der Anheimgabe, auch an der nachfolgenden eigentlichen Gründungsversammlung teilzunehmen. Hierzu übergab sie Herrn Thilo Distler das Wort.

Herr Distler erklärte zunächst und ohne Widerspruch, dass er zugleich die Protokollführung übernehme und erläuterte sodann den vorgesehenen Ablaufplan für die Gründungsversammlung, dem die verbliebenen mehr als 25 Anwesenden zustimmten. Anschließend verlas er den zwischenzeitlich verteilten Satzungsentwurf Paragraf für Paragraf, gab Erläuterungen dazu und beantwortete Fragen. Im einzelnen wurden gegenüber dem Entwurf folgende Auswahlen aus angebotene Alternativen, Einfügungen an offen gelassenen Stellen und Änderungen festgelegt, wobei hierüber nur in einem Fall eine konkrete Abstimmung erfolgte:

Zu § 1 Abs. 1:              Der Vereinsname soll „Förderkreis Inselsee Scharnebeck e.V.“ lauten.

Zu § 9 Abs. 1 Satz 2:    Das Minderheitenquorum soll 10 % betragen.

Zu § 9 Abs. 7:              Das Stimmrecht soll ab Vollendung des 16. Lebensjahres zulässig

sein.

Zu § 10 Abs. 3:            Satz 2 des Entwurfs wird ersatzlos gestrichen.

Zu § 10 Abs. 4:            Für die Vertretungsberechtigung soll die Alternative b) gelten.

Hiernach wurde zunächst über die vorgesehene Beitragshöhe gesprochen. Die Anwesenden sprachen sich übereinstimmend für einen Jahresbeitrag von 10,-- € für Jugendliche unter 18 Jahren und 20,-- € für Erwachsene aus.

Sodann stellte Herr Distler die Satzung mit den besprochenen Auswahlen, Alternativen, Einfügungen und Änderungen in ihrer Gesamtheit zur Abstimmung und verband die Abstimmung über die Satzung mit dem Inhalt, dass damit zugleich über die Vereinsgründung entschieden werde. Er forderte, das sich nur diejenigen Personen an der Abstimmung beteiligen wollen, die dem Verein auch wirklich beizutreten beabsichtigen, was formell im Anschluss erfolgen solle. Alle Anwesenden stimmten für den besprochenen Satzungstext und damit zugleich für die Vereinsgründung. Stimmenthaltungen gab es keine.

Damit war der Förderkreis wirksam gegründet. Die Anwesenden füllten nunmehr Aufnahmeformulare aus. 30 von ihnen unterzeichneten als Gründungsmitglieder die beschlossene Satzung auf einer dafür vorbereiteten Satzungsanlage. Die tatsächliche und zweifelsfrei höhere Mitgliederzahl wird sich erweisen, wenn die restlichen Beitrittserklärungen beim Vorstand eingetroffen sind.

Nunmehr wurde der Vorstand in jeweils offener Abstimmung und in allen Fällen einstimmig und ohne Stimmenthaltungen wie folgt gewählt:

1. Vorsitzende:             Frau Karin-Ose Röckseisen

2. Vorsitzender:            Herr Joachim Pflücker

Schriftführer:                Herr Burkhard von Roeder

Schatzmeister:              Herr Torben Gedrath

Da dieser erst im Mai 18 Jahre alt wird, ruht seine Vertretungsberechtigung bis dahin. Notwendige Unterschriften im Finanzbereich übernimmt vorerst Frau Röckseisen, die neben Herrn Gedrath Kontovollmacht mit Einzelzeichnungsbefugnis erhält.

1. Beisitzer:                  Herr Dennis Peters                  Aufgabenbereich: Öffentlichkeitsarbeit

2. Beisitzer:                  Herr Jörg Verges                     Aufgabenbereich: Bau- und Sanierungsange-

legenheiten

3. Beisitzer:                  Herr Harald Warncke               Aufgabenbereich: Anglerwesen

Kassenprüfer:               Herr Peter Lipkow, Frau Margret Bockelmann, Ersatzkassenprüferin Frau

Christine Röhr

Alle Gewählten nahmen ihre Wahl mit Dank für das erklärte Vertrauen an.

Der Gemeinde Scharnebeck und der SG Scharnebeck soll je ein Sitz und auf Wunsch auch Stimmrecht im Vorstand angeboten werden. Die rechtliche Ausgestaltung bleibt den zu führenden Gesprächen vorbehalten. Eine dadurch notwendige Satzungsänderung soll bei sich bietender Gelegenheit beschlossen werden.

Nunmehr beschlossen die Mitglieder den Jahresbeitrag einstimmig mit 10,-- € für Jugendliche und mit 20,-- € für Erwachsene.

Da sich weitere Fragen nicht ergaben, dankte Herr Distler für die zügig vonstatten gegangene Vereinsgründung und dabei für die in allen Fällen einstimmigen Voten und Wahlen. Dem neuen Vorstand wünschte er großen Erfolg bei der Verwirklichung des Vereinszwecks. Hiermit übergab er das Wort wieder an Frau Röckseisen, die ihrerseits für die gelungene Vereinsgründung und Herrn Distler für den Gründungspart dankte. Hiernach schloss Frau Röckseisen die Versammlung um 22.20 Uhr. Frau Bockelmann und sie luden die Anwesenden abschließend zu einem selbst kreierten „Insel-Cocktail“ ein.  

 

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      (Karin-Ose Röckseisen)                                                            (Thilo Distler)

              Vorsitzende                                                                   Protokollführer

 

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